P2 Consult

Aktuelle Datenschutz-Tipps

Lesen Sie hier aktuelles zum Thema Datenschutz, als Anregung für Ihre Arbeit. Relgemäßige Infos gibt es auch über unsere FACEBOOK-Seite:

https://www.facebook.com/P2Datenschutz

 


Impressumspflicht auch bei Internetangeboten

Das Telemediengesetz gilt auch bei Unternehmensseiten auf anderen Portalen

Betreibt ein Unternehmen eine Firmenseite in anderen Internetportalen (z.B. Facebook, Amazon, etc.) dann ist hier trotzdem das Telemediengesetz anzuwenden. Demzufolge besteht auch auf diesen Seiten die Impressumspflicht nach §5 TMG.

Gerade bei Facebook sollten die Unternehmen darauf achten, auch hier ein Impressum vorzuhalten oder zumindest einen direkten LINK zur Impressumseite des Unternehmens zu haben, der deutlich und schnell erreichbar und erkennbar ist.

zum Urteil

     

Social Media Policy

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Das Thema Social Media Policy hat Sie vielleicht auch schon erreicht und Sie prüfen, ob Sie es für Ihr Unternehmen anwenden wollen.

Der Umgang mit den sog. "Sozialen Netzwerken" ist auf jeden Fall zu regeln und es gilt nach wie vor, dass Vorbeugen besser ist als heilen. Deshalb empfehlen wir Ihnen zu prüfen, inwieweit Ihre MitarbeiterInnen mit dem Thema vertraut sind und wie weit der Informationsfluss dabei gekommen ist.

Natürlich kann man dies auch per "Policy" im Unternehmen regeln. Bitte sprechen Sie uns darauf an, dann liefern wir Ihnen gern Vorlagen oder erstellen eine Vorlage gemeinsam mit Ihnen.

Ein kleiner, netter Film von Tschibo kann hier aufhänger sein:

youtu.be/e_mLQ_eWk_o