Es ist wieder Zeit zum Aufräumen
Ist ein Geschäftsjahr abgelaufen, können ältere Daten gelöscht werden. Nein – sie sollen/müssen sogar gelöscht werden.
Im Datenschutz heißt es: „wenn der Zweck entfällt, müssen Daten gelöscht werden!“ Da es gesetzliche Aufbewahrungsfristen gibt, definieren diese die Zeit der Aufbewahrung. Ausnahmen ausgenommen.
Die Industrie- und Handelskammern veröffentlichen unter anderem Liste und Übersichten, die die zu löschenden Dokumente enthalten.
Was ist zu tun?
- Prüfen Sie im Unternehmen, welche Daten welche Löschfristen haben
- Stimmen Sie das Löschen mit Ihrem Datenschutzbeauftragten ab
- Definieren Sie die Vorgaben, wie Dokumente herausgesucht werden sollen und wie sie der Entsorgung zugefügt werden.
- Wickeln Sie die fachgerechte Entsorgung der Dokumente ab (ein externer Dienstleister ist hier empfehlenswert.)
- Dokumentieren Sie Ihre Tätigkeiten, damit es entsprechende Nachweise gibt.
- Sollten es Gründe geben, Dokumente länger aufzubewahren, ist dies auch zu dokumentieren.
Soweit ein schneller Überblick.
Hier der Link zum Dokument mit den Aufbewahrungsfristen: https://www.dortmund.ihk24.de/blueprint/servlet/resource/blob/307054/1b5cc8e2da58ea47fda60c777ea92987/mb-aufbewahrungsfristen-data.pdf
Wir stehen Ihnen für die Beratung und Betreuung gern zur Verfügung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.