Ob Sie einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder wollen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unabhängig aber davon ist, dass Sie die Anforderungen des Gesetzes, der DSGVO, umsetzen müssen. Dies hat mit der Bestellung oder einer Bestellpflicht nichts zu tun.
Prüfen Sie zunächst, ob eine Pflicht besteht, denn dann ist dies prüfbar und kann im besonderen Fall auch zu einem Bußgeld führen, wenn es nicht beachtet wird.
Entscheiden Sie, ob Sie einen internen Datenschutzbeauftragten bestellen wollen oder einen Externen. Das Gesetz macht hier keine Vorgaben.
Der externer Datenschutzbeauftragte
Der externe Datenschutzbeauftragte muss zertifizierter Datenschützer sein und eine regelmäßige Weiterbildung nachweisen können. Dabei kümmert er sich speziell um die Belange des Datenschutzes und ist dafür auch mitverantwortlich.Auch wenn er die internen Prozesse erst kennen lernen muss, bringt er durch anderen Mandanten praktische Erfahrungen mit. Sein Wissen und seine Routine im Umgang mit den Gesetzen hilft Ihnen schnell, den Datenschutz im eignen Unternehmen „in Griff“ zu bekommen.
Zertifizierter Datenschützer
Regelmäßige Weiterbildungen
Keine "Betriebsblindheit"
Branchen-Erfahrungen durch ähnliche Mandate
Wiederkehrende Anforderungen erleichtern die Arbeit