BEM – Akten sicher verwalten

Beratung BEM

BEM – Akten sicher verwalten

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Zweck des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es, den Ursachen von Arbeitsunfähigkeitszeiten einer oder eines Beschäftigten nachzugehen und nach Möglichkeiten zu suchen, künftig Arbeitsunfähigkeitszeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

Seit dem 1.5.2004 verlangt der Gesetzgeber von den Arbeitgebern ein Betriebliches  Eingliederungsmanagement. Damit soll Arbeitnehmern, die länger als 6 Wochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, geholfen werden, möglichst frühzeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können (§167 SGB IX). Leistungen zur Rehabilitation, die der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen, sollen frühzeitig erkannt und die notwendigen Leistungen rechtzeitig eingeleitet werden.
Hierdurch soll der Arbeitsplatz der oder des Beschäftigten langfristig erhalten bleiben.

Da Gesundheitsdaten und andere personenbezogene Daten verarbeitet werden, gibt es besondere Anforderungen an die Aktenführung und dem Umgang mit diesen Daten.

Lassen Sie sich die einzelnen Schritte und Vorgaben erklären, so dass sie es konkret auch im eigenen Unternehmen umsetzen können.

Inhalte

Datenschutz-Anforderungen
Beteiligte Personen
Notwendige Einwilligungen
Protokoll-Vorgaben
Handlungsempfehlungen
Aufbewahrungsfristen
Textbausteine

Zeitaufwand

1 Stunde
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