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Die Anforderungen des
Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
sicher umsetzen

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Dieses Gesetz bietet eine einzigartige Gelegenheit, Transparenz, Integrität und Verantwortlichkeit in Unternehmen und Organisationen zu stärken.

In einer Welt, die von ständigem Wandel und Fortschritt geprägt ist, ist es von entscheidender Bedeutung, Mechanismen zu etablieren, die es Einzelpersonen ermöglichen, Missstände aufzudecken, ohne Angst vor Repressalien haben zu müssen. Das neue Hinweisgeberschutzgesetz stellt sicher, dass Whistleblower – jene mutigen Menschen, die Unregelmäßigkeiten, Betrug oder rechtswidriges Verhalten offenlegen – angemessen geschützt werden.

 

Transparenz und Verantwortlichkeit fördern

Die Umsetzung des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes wird nicht nur den individuellen Schutz derjenigen gewährleisten, die auf Missstände hinweisen, sondern auch die Unternehmenskultur insgesamt positiv beeinflussen. Unternehmen, die sich für die Umsetzung stark machen, signalisieren ihr Engagement für Integrität und verantwortungsbewusstes Handeln. Dies wiederum kann das Vertrauen von Kunden, Investoren und der Öffentlichkeit stärken.

 

Das neue Hinweisgeberschutzgesetz bietet die Chance, eine Kultur der Integrität, Verantwortlichkeit und Transparenz zu etablieren.

Wir unterstützen Sie

  • Checklisten für die Anforderungen
  • Lösungswege für Meldekanäle
  • Erstellung des Verfahrens
  • Schulung der Mitarbeiter

Konkrete Lösung

Wir bieten Ihnen einen anonymen Meldekanal, der unabhängig von personenbezogenen Daten funktioniert und leicht zu bedienen ist. 

 

Empfänger-Dienste

Wenn Sie mögen, agieren wir auch der Empfänger der Nachrichten. So entlasten Sie interne Mitarbeiter und fördern das Vertrauen Ihrer Mitarbeiter.

Portal-Lösung

Zugriff per URL auf ein gesichertes Portal. Weder IP-Adressen noch sonstige Daten sind notwendig. Meldung können nach einem Schema eingetragen werden.
Der Empfänger erhält einen Hinweis, dass eine Meldung da ist und kann sich einloggen. Jetzt kann er über das Portal mit dem Hinweisgeber kommunizieren.
Alle Vorgänge werden dokumentiert und stehen für spätere Dokumentationen zur Verfügung.

Hinweisgeber - Empfänger

Hinweisgeber werden maximal geschützt. Sie können Meldungen abgeben, ohne Ihre Anonymität zu gefährden. Der Hinweisgeber braucht keine Daten von sich weiterzugeben, nur weil der Meldekanal es fordert. Er kann sich jederzeit wieder in das System einloggen, mit seinem eigenen Passwort.

Der Hinweis-Empfänger kann auch unabhängig von seinem Arbeitsplatz agieren und Meldungen entgegen nehmen und diese dokumentiert beantworten.

Gesetzliche Vorgaben

Die gesetzlichen Anforderungen des Gesetzes werden umgesetzt. Die Software und die möglichen Prozesse, garantieren eine sach- und fachgerechte Abwicklung in Ihrem Unternehmen. Eine Dokumentation sichert Ihnen und Ihren Mitarbeitern die Nachweisbarkeit.
Die Herausforderungen einer fremden Software haben wir für Sie genommen und können eine sichere Bedienung und Verwaltung garantieren.

Es ist machbar.

 

Rufen Sie uns an: 02307 – 2874488 oder schreiben Sie uns: info@p2consult.de

 

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